Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fresh Strategy GmbH
Neuenburgstrasse 150
CH – 2505 Biel


§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Für alle Angebote, Beratungsleistungen und Lieferungen von Fresh Strategy GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen Fresh Strategy GmbH und dem Kunden wird beim ersten Vertragsabschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch für sämtliche Folgegeschäfte -­ auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch oder per E-Mail, abgeschlossen werden -­ zugrunde gelegt werden.

2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Fresh Strategy GmbH schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen, Preise, Auftragserteilung, Vertragsabschluss
1. Ein Auftrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Fresh Strategy GmbH zustande. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs-­ und Lieferumfang ist verbindlich.

2. Die Fresh Strategy GmbH rechnet ihre Lieferungen und Leistungen auf Grundlagen der jeweiligen dem Kunden als Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Tagessätze und Beträge ab. Der angebotene Tagessatz wird auch dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie dem Kunden nicht ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden.

3. Bei Beratungsleistungen wird ein konkreter Erfolg weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Fresh Strategy GmbH empfohlenen oder mit der Fresh Strategy GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Fresh Strategy GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Fresh Strategy GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Fresh Strategy GmbH nicht verpflichtet.

4. Soweit die Fresh Strategy GmbH zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden Aufträge an Dritte vergibt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.

5. Reisespesen werden nach Aufwand und Reisezeiten mit dem halben Tagessatz berechnet.

6. Material- und Nebenkosten, insb. Datenträger, Ausdrucke, Kopien, etc. werden von der Fresh Strategy GmbH nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7. Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber dem ursprünglichen Vorgaben (Briefing) eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand verursacht oder müssen von der Fresh Strategy GmbH zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe Ziffer 3) erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, ist die Fresh Strategy GmbH berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.


§ 3 Gewährleistung, Nacherfüllung, Abnahme, Mängelrügen
1. Stellt der Auftraggeber von Leistungen während der Überprüfung Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Beratungsinhalten oder Spezifikationen fest, so teilt er diese schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer wird die mitgeteilten Abweichungen anschließend schnellstmöglich kostenlos beheben und die korrigierte Fassung des Leistungsergebnisses dem Auftraggeber erneut zur Abnahme vorlegen.

2. Entspricht das von dem Auftragnehmer abgelieferte Leistungsergebnis nach zwei Nacherfüllungsversuchen nicht dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, so ist das Recht des Auftragnehmers auf Nacherfüllung nicht mehr gegeben.

3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von einer Woche nach Ablieferung schriftlich abgelehnt wird.

4. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdecken des Mangels im Geschäftsgang des Auftraggebers erhoben und dem Auftragnehmer angezeigt werden. Teilzahlung bedeutet keinen Verzicht auf das Rügerecht.

5. Die vollständige Zahlung einer von dem Auftragnehmer nach der Übergabe eines Leistungsergebnisses gestellten Rechnung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme des entsprechenden Leistungsergebnisses.


§ 4 Ablehnung einer mängelfreien Leistung, Ausfallhonorar
1. Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Auftrags, aber nach Auftragsbestätigung, oder während eines bereits begonnenen Auftrags in Teilen vom Leistungs-­ und Lieferungsumfang zurück, wird die Vertragssumme ab zu diesem Zeitpunkt noch zu leistenden Tage bzw. Lieferumfang auf der Basis der im Vertrag festgelegten Tagessätze (Solltage abzüglich der bereits geleisteten Tage oder Lieferbestandteile) mit einem halben Tagessatz (zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe) oder den vollen tatsächlich angefallenen Fremdkosten berechnet.

2. Lehnt der Auftraggeber eine mängelfreie Leistung oder Lieferung innerhalb von fünf Werktagen (auch in Teilen) ab, wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig.


§ 5 Rechnung, Zahlung
1. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug. Zahlungen müssen kosten-­ und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Fresh Strategy GmbH geleistet werden.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 21 Tage in Verzug, oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die Fresh Strategy GmbH unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.


§ 6 Kündigung des Auftrags oder Vertrags
1. Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Beginn der Leistungserstellung ausgesprochen wird, gelten die Bedingungen gemäss § 2 und alle bereits geleisteten Tage oder Lieferungen werden entsprechend abgerechnet.

2. Die Fresh Strategy GmbH ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Kündigungsrechte insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit fälliger (Teil-­) Zahlung ganz oder teilweise länger als drei Wochen in Verzug gerät oder der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und er -­ trotz schriftlicher Mahnung -­ den Vertragsverstoß wiederholt oder bei fortbestehendem Verstoß nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen einstellt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Fresh Strategy GmbH behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen; er erstreckt sich ferner auf alle Forderungen aus Folgegeschäften.

2. Schadensersatzansprüche gegen Fresh Strategy GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs -­ und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, die Fresh Strategy GmbH hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus dem Nichtvorhandensein einer vereinbarten Beschaffenheit.

3. Soweit die Fresh Strategy GmbH dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.

4. Alle Schadensersatzansprüche gegen die Fresh Strategy GmbH verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

5. Wenn und soweit die Haftung der Fresh Strategy GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fresh Strategy GmbH.

6. Die Fresh Strategy GmbH haftet bei erbrachten Leistungen weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Informationen, noch, dass sie frei von Rechten Dritter sind.

7. Liefert der Kunde der Fresh Strategy GmbH Materialien oder Informationen für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs-­ und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung der Leistung benötigt werden.

8. Der Kunde stellt die Fresh Strategy GmbH von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen Fresh Strategy GmbH von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen, Bildern, Tönen, Fotografien etc. geltend gemacht werden.


§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Fresh Strategy GmbH sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, die Fresh Strategy GmbH auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch die Fresh Strategy GmbH bedeutungsvoll sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Fresh Strategy GmbH unbekannt sind.

2. Die Fresh Strategy GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist die Fresh Strategy GmbH berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand und den offenen vereinbarten Leistungs -­ und Lieferumfang gemäß der in § 2 und 5 genannten Tages -­ bzw. Stundensätzen abzurechnen.


§ 9 Rechte an den Leistungen der Fresh Strategy GmbH
1. Die Fresh Strategy GmbH überträgt mit Abnahme das zeitlich unbegrenzte, einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an gelieferten Leistungen zum vertraglich vereinbarten Zweck; § 7 bleibt unberührt.

2. Einschränkungen gelten für Leistungen, die von der Fresh Strategy GmbH für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Inhalte in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

5. Die Originale der für die zur Leistungserbringung verwendeten Inhalte (Exposés, Präsentationen, Zeichnungen, Pläne, Grafiken, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum von Fresh Strategy GmbH.


§ 10 Geheimhaltung
1. Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen sind auch nach Beendigung des Auftrags streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.

2. Der Auftragnehmer hat diese Geheimhaltungsverpflichtung seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten, Dienstleistern usw. schriftlich aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist. Weitere Geheimhaltungspflichten werden nach Notwendigkeit separat in einer Geheimhaltungsvereinbarung geregelt.


§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Fresh Strategy GmbH geschlossenen Vertrag ist der Sitz der Fresh Strategy GmbH.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Biel/Bienne, Schweiz.


§ 12 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
1. Es gilt das Schweizerische Recht.

2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden die Fresh Strategy GmbH nur nach schriftlicher Bestätigung.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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